Gemeindebücherei
https://www.gemeinde-steinhoering.de/buecherei.html
Datum:

Gemeindebücherei

GemeindebüchereiMünchener Straße 34, 85643 Steinhöring
Telefon: 08094 - 906 98 57 oder privat 496
buecherei@gemeinde-steinhoering.de

Die Bücherei ist im Jahr 2015 innerhalb des Schulhauses umgezogen und befindet sich nun ebenerdig, deshalb kann sie barrierefrei erreicht werden. Ein Besuch mit Rollstuhl, Rollator oder auch Kinderwagen ist somit kein Problem.

Öffnungszeiten:

Dienstag 11:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 11:00 - 12:30 Uhr und 18:00 - 19:30 Uhr

Bitte beachten Sie:
geänderte Öffnungszeiten ab Dienstag, den 19.05.2020:

Dienstag 14:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 18:00 - 19:30 Uhr

Während der Schulferien ist die Bücherei geschlossen.


Liebe Leserinnen und Leser

Die neuen Ausleihstatistiken zeigen einen erfreulichen Trend: unsere Kinder haben das Lesen wieder entdeckt! Vor allem auch die Einführung von Antolin an unserer Schule hat einen deutlichen Aufschwung gebracht.

Was ist Antolin? *
Interaktive Leseförderung

Antolin ist ein innovatives Portal zur Leseförderung von der ersten bis zur zehnten Klasse! Die Schüler/-innen lesen ein Buch und beantworten dann interaktive Quizfragen zum Inhalt. Auf diese Weise fördert Antolin das sinnentnehmende Lesen und motiviert die Schüler/-innen, sich mit den Inhalten der gelesenen Werke auseinander zu setzen. Dadurch unterstützt Antolin die selbstbestimmte Entwicklung der eigenen Leseidentität.
(*übernommen aus der Homepage von Antolin)

Für richtig beantwortete Fragen gibt es Punkte und viele Kinder sind inzwischen schon eifrig auf „Punktejagd". In unserer Bücherei stehen derzeit 1.250 für Antolin gekennzeichnete Kinder- und Jugendbücher bereit. Dieses Angebot wird von den Steinhöringer Kindern gerne und rege angenommen!

Jährlich werden mehr als 4.500 Kinder- und Jugendbücher ausgeliehen. Aber nicht nur für Kinder, auch für Erwachsene gibt es ein beachtliches Angebot an Lesestoff. Vor allem im Bereich „Romane" kann unsere Bücherei ein sehr vielseitiges und umfangreiches Sortiment anbieten. So stehen mehr als 2.200 Romane und Sachbücher für Erwachsene zum Ausleihen bereit.

Für die Anmeldung genügt es, ein kleines Formular auszufüllen. Für Kinder und Jugendliche ist die Anmeldung und das Ausleihen kostenfrei, Erwachsene zahlen einmal jährlich 5,- €. Minderjährige benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Ihre Büchereileiterin
Beatrix Bodmeier


Bücherei Benutzungsordnung

Anmeldung:

Um in unserer Bücherei Medien ausleihen zu können, ist eine Anmeldung erforderlich.
Minderjährige benötigen für die Anmeldung die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.

Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie unsere Benutzerordnung an, verpflichten sich sorgfältig mit den entliehenen Medien umzugehen, sie nicht an Dritte weiterzugeben und bei Beschädigung oder Verlust zu haften.

Gebühren:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren,
sowie Schüler*innen gegen Vorlage des Schülerausweises kostenfrei

Jahresgebühr für Leser ab 18 Jahren 5,00 Euro

Ausleihe:

Die Anzahl der Entleihung von Büchern, Zeitschriften und anderen Medien ist unbegrenzt.
In Einzelfällen können bestimmte Medien von der Büchereileitung limitiert werden.

Die kostenlose Entleihung aller Medien an Kinder ist auf den für Kinder und Jugendliche gekenn-zeichneten Bestand beschränkt.

Leihfrist/Verlängerung:

Die Ausleihzeit beträgt vier Wochen und kann um weitere vier Wochen verlängert werden.

Säumnisgebühren:

Für schriftliche oder telefonische Mahnungen werden folgende Gebühren berechnet:

Erinnerung kostenlos
1. Mahnung 2,00 Euro
2. Mahnung 3,00 Euro
3. Mahnung 5,00 Euro

Weisungs- und Ausschlussrecht:

Das Büchereipersonal ist berechtigt, dem Benutzer Weisungen zu erteilen. Benutzer, die schwerwiegend oder wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können ganz oder teilweise von der Benutzung ausgeschlossen werden. Solange ein Entleiher der Aufforderung zur Rückgabe entliehener Medien nicht nachkommt oder geschuldete Gebühren nicht entrichtet, ist die Bücherei berechtigt, die Ausleihe weiterer Medien an ihn einzustellen und zu diesem Zweck das Benutzerkonto zu sperren.

Steinhöring den 11.02.2009

Alois Hofstetter
1. Bürgermeister