Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gemeinde Steinhöring) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gemeinde-steinhoering.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Martina Lietsch, 1. Bürgermeisterin
Berger Str. 3
85643 Steinhöring
Telefon: 08094-9092-0
Fax: 08094-9092-80
info@gemeinde-steinhoering.de
Telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Wir verfügen über eine telefonische Hilfe-Hotline für Menschen mit Behinderungen und die Nutzer unterstützender Technologien. Diese können Sie unter folgender Telefonnummer erreichen: 08094-9092-0
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Fehlen von Alternativtexten bei manchen Bildern
Textblöcke mit geringer Farbkontraststärke vereinzelt
Einite interaktive Elemente (z. B. Formulare, Slider) sind nicht vollständig per Tastatur bedienbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Aufgrund der fehlenden Ressourcen oder technischer Komplexität können bestimmte komplexe PDFs oder ältere interne Anwendungen derzeit nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir prüfen derzeit die Umsetzbarkeit von Nachrüstungen, die gegebenenfalls eine unverhältnismäßige Belastung gemäß BFSG darstellen würden.
Evaluationsmethode
WAVE Accessibility ToolDurchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 17.06.2025 überprüft.