Kommunalwahl 2026
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Datum:

Kommunalwahl 2026

Am Tag der Kommunalwahl sind die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde aufgerufen, über die Zusammensetzung des Gemeinderates sowie das Amt der Ersten Bürgermeisterin bzw. des Ersten Bürgermeisters zu entscheiden. Mit Ihrer Stimme nehmen Sie direkt Einfluss auf die zukünftige Entwicklung unserer Gemeinde und die kommunalpolitischen Entscheidungen der kommenden Jahre.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • Deutsche im Sinne des Grundgesetzes oder Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürger sind,
  • seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben
    und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden im Zeitraum vom 07.02. bis 11.02.2026 verteilt.  Diese enthält Informationen zum Wahltermin, zum zuständigen Wahllokal sowie zur Beantragung von Briefwahlunterlagen.

Briefwahl

Falls Sie am Wahltag verhindert sind, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung oder online beantragt werden.
Aufgrund einer Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) können die Briefwahlunterlagen jedoch erst ab dem 16.02.2026 ausgegeben werden. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Planung und beachten Sie die angegebenen Fristen, damit Ihre Stimme rechtzeitig eingeht.

Wahllokale und Öffnungszeiten

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Welches Wahllokal für Sie zuständig ist, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte bringen Sie diese sowie ein gültiges Ausweisdokument zur Stimmabgabe mit.

Öffentliche Bekanntmachungen und Ergebnisse


-Bekanntmachung über die Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
-Wahlbekanntmachung
(Hinweis: Die Musterstimmzettel können an der Anschlagtafel vor dem Rathaus eingesehen werden)

-Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses sowie der Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses

Alle wichtigen öffentlichen Bekanntmachungen zur Kommunalwahl sowie die vorläufigen Wahlergebnisse werden auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.