In letzter Zeit sind mehrere Zwischenfälle durch frei umherlaufende und unbeaufsichtigte Hunde bei der Gemeindeverwaltung gemeldet worden. Wir bitten Sie darum, ihre Hunde so zu halten, dass eine Gefährdung für andere Menschen und Tiere vermieden wird.
Wir weisen zusätzlich auf folgende Pflichten für Hundehalter hin:
Alle im Gemeindegebiet gehaltenen Hunde müssen bei der Gemeinde in der Gemeindekasse angemeldet werden.
Die Hunde sind so zu halten, dass keine andere Person oder kein anderes Tier gefährdet wird. Bitte lassen Sie deshalb ihren Hund nicht unbeaufsichtigt frei umherlaufen!
Hundekothaufen sind vom Hundehalter zu beseitigen. Die Verschmutzung durch Hundekot stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Beseitigungspflicht betrifft auch den Wiesenbereich der Landwirte. Hundekot ist nicht nur für Tiere sondern auch für den Menschen wegen dem Infektionsrisiko durch Parasiten gefährlich.
Zur Unterstützung der Hundehalter wurden an mehreren Stellen der Gemeinde Hundetoiletten mit Tütenspendern aufgestellt. Die benutzten Hundekotbeutel entsorgen Sie dann bitte im Hausmüll.
Helfen Sie bitte mit, daß Steinhöring sauber ist und bleibt sowie Gefahren für Mensch und Tier vermieden werden.
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Gemeinde Steinhöring
Berger Straße. 3
85643 Steinhöring
Telefon: 08094-90920
Telefax: 08094-909280
Öffnungszeiten Rathaus
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