Rundfunkgebührenpflicht

Der Bayerische Rundfunk hat die Gemeinde Steinhöring um die Übermittlung von Daten gebeten. Die erbetene Gruppenauskunft umfasst alle Einwohner ab vollendetem 16. Lebensjahr.

Der Bayerische Rundfunk wird anhand dieser Daten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben überprüfen, ob alle Einwohner ihrer Pflicht nachkommen, Rundfunkgebühren zu zahlen.

Nach Prüfung hat die Gemeinde Steinhöring die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der beantragten Gruppenauskunft festgestellt. Sie ist ihrer Verpflichtung zur Datenübermittlung nachgekommen und hat dem Bayerischen Rundfunk die erbetenen Daten übermittelt (s. Art. 28 Bayer. Meldegesetz).

Etwaige Rückfragen zur Rundfunkgebührenpflicht bitten wir unmittelbar an den

Bayerischen Rundfunk
- Abteilung Rundfunkgebühren -
80300 München
Telefon 0800/80 80 236

zu richten. Die Gemeinde Steinhöring ist für entsprechende Anfragen nicht zuständig.

Beauftragte des Bayerischen Rundfunks überprüfen vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Anmeldungen von Rundfunkgeräten und beraten die Rundfunkteilnehmer. Gesetzliche Grundlage für die Überprüfung und Beratung sind der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren.

Die Beauftragten des Bayerischen Rundfunks weisen sich gegenüber den Bürgern unaufgefordert mit einem Dienstausweis des Bayerischen Rundfunks aus; sie nehmen keinerlei Barzahlung entgegen. Die über das Bereithalten von Rundfunkgeräten erbetenen Auskünfte müssen wahrheitsgemäß erteilt werden. 


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